INFO


Zurück zur Übersicht

01.07.2018

Energieausweis

Definition:
Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Der Energieausweis (nachfolgend "EA" genannt) ist ein Dokument, das einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen soll, und den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen zu lassen. Der EA ist bei Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss im Original auszuhändigen. Wer den EA nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder auch gar nicht vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Warum benötige ich einen Energieausweis?
Wer seine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, benötigt einen EA. Der Eigentümer einer Immobilie ist für einen fehlenden EA selbst verantwortlich und muss auch auf die korrekten Angaben beim Inserieren achten. Der EA muss auf Verlangen vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlage nicht, droht ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich. Sie als Eigentümer sollten somit kein Risiko eingehen und einen Fachmann zu Rate ziehen.

Wer stellt einen Energieausweis aus?
Für das Ausstellen eines Energieausweises sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. Dies kann unter anderem der Schornsteinfeger, Energieberater (von der Firma ista, techem usw.) sowie auch Fachleute mit entsprechender Erlaubnis sein. Empfehlenswert sind Firmen vor Ort, da Sie Ihren direkten Ansprechpartner haben. Selbstverständlich können Sie auch den EA online beantragen, die von ausgewiesenen Stellen betrieben werden.

Welche Energieausweise gibt es?
Verbrauchsausweis: der Verbrauchsausweis ist die einfachere und preiswertere (bis zu 100,00 EUR) Variante des Energieausweises. Diesen können Sie beantragen, wenn Ihnen als Eigentümer die letzten drei Heizkostenabrechnungen inkl. Warmwasserbereitung vorliegen. Anhand der Werte, des Baujahres der Immobilie, der Heizung sowie der Wohnfläche kann der Ausweis erstellt werden.

Bedarfsausweis: der Bedarfsausweis ist die umfangreichere Form des Energieausweises. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wird er anhand der baulichen Aspekte wie Wandaufbau, Vollgeschosshöhen, Außenwandlängen, Fenster und Dämmung berechnet und basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten des Hauses. Die Kosten belaufen sich hier bei bis zu 500,00 EUR.

Welchen Energieausweis benötige ich?
Verbrauchsausweis: diesen Ausweis benötigen Sie, wenn die Immobilie ab 1978 erbaut worden ist.
Bedarfsausweis: diesen Ausweis benötigen Sie, wenn die Immobilie mit bis zu vier Wohneinheiten versehen und bis 1977 erbaut worden ist. Bei Objekten mit mehr als vier Wohneinheiten haben Sie die Wahl zwischen beiden Ausweisen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ab dem Tag der Ausstellung hat der EA eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Welche Pflichtangaben müssen Sie beim Inserieren benennen?
Beim Inserieren, sei es im Internet oder auch in der Zeitung, müssen folgende Punkte angegeben werden:
° Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
° Baujahr der Immobilie
° wesentlicher Energieträger ( z.B. Gas oder Öl)
° Energiekennwert (z.B. 125 kWh/m*a, möglich wäre bis > 250)
° Energieeffizienzklasse (z.B. C, möglich wäre A+ bis H)

Gibt es Ausnahmen?
Bei folgenden Objekten muss KEIN Energieausweis beantragt werden:
° Denkmalobjekte
° Immobilien bei einer Fläche bis 50m²
° Immobilien die ausschließlich als Ferienobjekte bewohnt werden. Die Nutzungsdauer beträgt hier weniger als vier Monate / Jahr



Zurück zur Übersicht