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01.08.2018

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

In der heutigen Zeit sind u.a. die Immobilienmakler ein "rotes Tuch" für die Gesellschaft. Nicht ohne Grund: die Immobilienbranche ist durch einzelne unseriöse Abhandlungen stark in Verruf geraten. Auch heute noch laufen "Schwarze Schafe" auf dem Immobilienmarkt herum, und früher hätte jedermann als Immobilienmakler aktiv sein können, denn in der Vergangenheit unterlag der Makler keine Ausbildungspflicht. Um dies entgegenzuwirken, hat die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) eine Fortbildungspflicht für Makler eingeführt. Seit dem 1. August 2018 müssen alle selbständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fortbildungen absolvieren. Im Jahre 2020 muss die Fortbildungspflicht erfüllt sein. Dabei ist es unerheblich, ob diese Personen bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben oder nicht. Auch freie Handelsvertreter müssen seit dem 1. August 2018 ebenfalls die Fortbildung absolvieren und nachweisen.



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